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Das Verkehrsrecht umfasst viele Angelegenheiten, da eigentlich jeder Mensch
(als Autofahrer, Beifahrer, Fußgänger, Radfahrer, ...) Teilnehmer
am Straßenverkehr ist. Es geht um Unfallregulierung, Schadensersatz,
Schmerzensgeldansprüche, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten,
Führerscheinentzug und vieles mehr.
Die Wahrscheinlichkeit, in einen Vehrkehrsunfall verwickelt zu werden,
ist angesichts der heutigen Verkehrsverhältnisse groß. Die
Schuldfrage ist nicht immer eindeutig. Entscheidend ist in den meisten
streitigen Fällen die Beweisbarkeit des tatsächlichen Unfallhergangs.
Deshalb sollten Sie im Falle eines Verkehrsunfalls:
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möglichst
immer die Polizei rufen und gegebenenfalls den Unfall protokollieren
lassen, |
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keine spontanen Schuldbekenntnisse
abgeben oder gar unterschreiben, |
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zumindest die Namen des
Fahrers, des Halters, das polizeiliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft
und -Nummer Ihres Unfallgegners notieren, |
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möglichst Fotos vom
Unfallort und den Beschädigungen aller beteiligten Fahrzeuge
anfertigen, |
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die Namen/Adressen der
am Unfallort anwesenden oder sich in der Nähe
aufhaltenden Zeugen notieren. |
Auch wenn Sie meinen, den Verkehrsunfall (mit-) verursacht zu haben, sollten
Sie sich beraten lassen. Denn in diesem Fall ist es notwendig, eine günstige
Schadensquote zu erreichen. |