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Im Ehe- und Familienrecht steht die Kanzlei ihren Mandanten bei allen
Problemen, die im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung stehen,
zur Seite.
Eheschließung, Abstammungs- und Kindschaftsrecht gehören gleichermaßen
hierzu, auch wenn Scheidungen, Unterhaltsauseinandersetzungen sowie Zugewinnausgleichsregelungen
und Vermögensauseinandersetzungen vorrangig begleitet werden.
Die "wirtschaftliche Scheidung", d. h. die Regelung aller Probleme
durch Vertrag als Ergebnis eines professionellen Konfliktmanagements,
spart Zeit und Kosten und nicht zuletzt auch Ärger und Nerven. Sofern
dies auf Grund der familiären Beziehungen einmal nicht gelingen sollte,
steht die Kanzlei ihren Mandanten mit Professionalität und Durchsetzungsvermögen
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.
Das Erwirken und die Abänderung von Unterhaltstiteln setzt die Kanzlei
mit Nachdruck durch, ebenso wie die Vollstreckung aus denselben. |