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Immer wieder sorgen Erblasser nicht rechtzeitig für eine geregelte Rechtsnachfolge.

So besteht die Gefahr weitreichender Konflikte und persönlicher Enttäuschungen, die zu irreparablen Zerwürfnissen innerhalb einer Familie oder zur existenziellen Schädigung eines bis dahin gesunden Unternehmens führen können.

Im Rahmen des Erbrechts informieren, beraten und vertreten wir Sie unter anderem bei:

• Ausgleich und Anrechnung von Zuwendungen der Eltern an ihre Kinder
• Einholung von Auskünften, Berechnung und Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
• Verschiedenen Testamentsformen, wie etwa “Berliner Testament”, “Geschiedenentestament”, “Behindertentestament”.
• Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft
• Auf Wunsch auch Hinzuziehung eines spezialisierten Steuerberaters