







 |
Immer wieder sorgen Erblasser nicht rechtzeitig für eine geregelte
Rechtsnachfolge.
So besteht die Gefahr weitreichender Konflikte und persönlicher Enttäuschungen,
die zu irreparablen Zerwürfnissen innerhalb einer Familie oder zur
existenziellen Schädigung eines bis dahin gesunden Unternehmens führen
können.
Im Rahmen des Erbrechts informieren, beraten und vertreten wir Sie unter
anderem bei:
| • |
Ausgleich und
Anrechnung von Zuwendungen der Eltern an ihre Kinder |
| • |
Einholung von Auskünften,
Berechnung und Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen |
| • |
Verschiedenen Testamentsformen,
wie etwa “Berliner Testament”, “Geschiedenentestament”,
“Behindertentestament”. |
| • |
Auseinandersetzung innerhalb
einer Erbengemeinschaft |
| • |
Auf Wunsch auch Hinzuziehung
eines spezialisierten Steuerberaters |
|